Nachdem die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Ihren Bestimmungen vom 8. Mai 2020 die Zeitschriften-Auslage wieder erlaubt, stellt nun auch die Handwerkskammer Hamburg klar, dass Lesezirkelangebote bzw. Zeitschriften in Friseurbetrieben ausdrücklich erlaubt sind.
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Siehe: https://www.hwk-hamburg.de/presse-und-medien/corona-krise-informationen-fuer-betriebe.html
Informationen bezüglich der BGW Info vom 8.5.2020 finden Sie hier >
Wir freuen uns, Sie wieder beliefern zu dürfen und halten dabei selbstverständlich die geltenden Hygienestandards ein.
Ihr Team vom LESERKREIS DAHEIM