BGW erlaubt Zeitschriften-Auslage bei Friseuren

Seit Montag, den 4. Mai 2020 dürfen Friseursalons in ganz Deutschland, unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen, wieder eröffnen. Diese Hygieneauflagen werden in den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) festgelegt.

In der Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2 – Friseurhandwerk heißt es: "Kunden/ und Kundinnen sowie Beschäftigte tragen Mund-Nasen-Bedeckung beim Lesen oder Aufräumen von Zeitschriften. Vor und nach dem Anfassen Hände desinfizieren oder waschen"

Bild: corona-gfb-muster-friseure.jpg

Somit können Friseure ihren Kunden ab sofort wieder den Service des Lesezirkels beruhigt zur Verfügung stellen.

Wir freuen uns, Sie wieder beliefern zu dürfen und halten dabei selbstverständlich die geltenden Hygienestandards ein.

Ihr Team vom LESERKREIS DAHEIM

Update vom 15.5.2020: Auch die Handwerkskammer Hamburg erlaubt die Zeitschriften-Auslage bei Friseuren. Mehr dazu lesen Sie hier >

Update vom 16.5.2020: Die Friseurinnung in Nordrhein-Westfalen erlaubt nun auch die Auslage von Zeitschriften.
Zur offiziellen Seite des Landes NRW > (blättern zu "Tagesaktuelle Informationen" und dort 16. Mai 2020, klicken auf "Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung")

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